Leistungen
Drei Verwaltungsarten, klar voneinander getrennt.
WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung folgen unterschiedlichen Regeln. BATH behandelt sie getrennt — mit eigenen Abläufen, eigenen Fristen und einem eindeutigen Ansprechpartner je Objekt.
Die Leistungsbereiche im Überblick
WEG-Verwaltung
Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungsbeiräte: Versammlung, Beschlussumsetzung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage.
Ansehen → 02Mietverwaltung
Für Eigentümer von Mietobjekten: Mieterbetreuung, Mietzahlungen, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Instandhaltung.
Ansehen → 03Sondereigentumsverwaltung
Für einzelne Eigentümer innerhalb einer WEG: Betreuung der eigenen Einheit, Mietverhältnis, Abrechnung, Schnittstelle zur Gemeinschaft.
Ansehen →Weitere Leistungen
Immobilienvermittlung, Vermietung und Wertermittlung sind als spätere Erweiterung vorgesehen. Sie werden erst beworben, wenn Erlaubnis, Leistungsumfang und Prozesse nachweislich stehen.
Nicht Bestandteil von Version 1Grundsätze
Was in jedem Mandat gilt.
- Ein benannter Ansprechpartner je Objekt, mit Name und direkter Erreichbarkeit.
- Schriftlicher Leistungsumfang: Grundleistung und Sondervergütungen sind vor Vertragsschluss festgelegt.
- Getrennte Konten: Gelder der Gemeinschaft beziehungsweise des Eigentümers werden getrennt vom Vermögen der BATH geführt.
- Dokumentierte Vorgänge: Anfragen, Beschlüsse und Belege werden nachvollziehbar erfasst.
- Menschliche Freigabe: Über Zahlungen, Verträge, Mahnungen und rechtliche Fragen entscheidet eine verantwortliche Person, keine Automatik.
Angebot
Was wir für ein Angebot brauchen.
Ohne Unterlagen entsteht nur eine Hausnummer. Diese Dokumente machen ein belastbares Angebot möglich:
Bei einer WEG
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
- Letzte Jahresabrechnung und aktueller Wirtschaftsplan
- Beschlusssammlung
- Laufende Verträge (Wartung, Versorgung, Reinigung)
- Stand der Erhaltungsrücklage
Bei Miet- oder Sondereigentum
- Objektübersicht mit Einheiten und Flächen
- Mietverträge und aktuelle Mietenliste
- Letzte Betriebskostenabrechnung
- Offene Instandhaltungsvorgänge
- Bei Sondereigentum zusätzlich: Verwalterkontakt der Gemeinschaft
Noch nicht sicher, welche Verwaltungsart passt?
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Wir ordnen sie ein und sagen offen, ob wir passen.