03 — Sondereigentum
Betreuung einzelner Einheiten.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum. Was Ihre eigene Wohnung betrifft — Mieter, Abrechnung, Reparaturen im Sondereigentum — bleibt Ihre Sache. Genau hier setzt die Sondereigentumsverwaltung an.
Abgrenzung
Wo die Grenze verläuft.
Die saubere Trennung beider Bereiche verhindert die häufigste Streitfrage: Wer zahlt und wer entscheidet.
Gemeinschaftseigentum
Zuständig: die WEG-Verwaltung
- Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage
- Hausgeld, Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung
Sondereigentum
Zuständig: Sie — oder BATH in Ihrem Auftrag
- Mietvertrag, Mieterbetreuung, Übergaben
- Mieteingang, Mahnwesen, Kaution
- Betriebskostenabrechnung gegenüber Ihrem Mieter
- Reparaturen innerhalb der Wohnung
Aufgaben
Typische Aufgaben.
Der Umfang wird je Einheit vertraglich festgelegt.
Für Ihren Mieter
- Fester Ansprechpartner für Ihre Einheit
- Wohnungsübergabe und -abnahme mit Protokoll
- Bearbeitung von Mängelmeldungen im Sondereigentum
Für Sie als Eigentümer
- Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
- Betriebskostenabrechnung auf Basis der WEG-Jahresabrechnung
- Jahresübersicht der Einnahmen und Ausgaben
- Vorbereitung von Mietanpassungen zu Ihrer Entscheidung
Zur Gemeinschaft
- Kontakt zur WEG-Verwaltung in Ihrem Auftrag
- Weiterleitung von Beschlüssen, die Ihre Einheit betreffen
- Teilnahme an der Eigentümerversammlung nach Vollmacht
- Weitergabe von Schäden am Gemeinschaftseigentum
Angebot
Was wir für ein Angebot brauchen.
- Lage und Größe der Einheit, Angabe des Objekts
- Aktueller Mietvertrag, falls vermietet
- Letzte WEG-Jahresabrechnung für Ihre Einheit
- Kontakt der bestehenden WEG-Verwaltung
- Offene Vorgänge, etwa laufende Reparaturen oder Rückstände
Eigentumswohnung vermietet, aber keine Zeit dafür?
Beschreiben Sie Ihre Einheit. Wir sagen Ihnen, was die Betreuung umfasst und was sie kostet.