01 — WEG-Verwaltung
Verwaltung von Wohnungseigentum.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungsbeiräte, die eine Verwaltung suchen, die Fristen einhält, Beschlüsse umsetzt und Abrechnungen liefert, die man ohne Rückfragen prüfen kann.
Für wen
Wer hier richtig ist.
- Eigentümergemeinschaften, deren Verwaltervertrag ausläuft oder neu vergeben wird.
- Verwaltungsbeiräte, die eine strukturierte Übergabe vom Vorverwalter benötigen.
- Gemeinschaften, bei denen Abrechnungen, Beschlusssammlung oder Rücklage nicht mehr nachvollziehbar sind.
- Neu gebildete Gemeinschaften nach Aufteilung, die erstmals eine Verwaltung bestellen.
Nicht passend ist BATH, wenn ausschließlich eine Buchhaltungsdienstleistung ohne Verwalterbestellung gesucht wird. Auch das sagen wir offen im Erstgespräch.
Aufgaben
Typische Aufgaben.
Der konkrete Umfang wird im Verwaltervertrag festgelegt. Diese Punkte gehören in der Regel zur Grundleistung.
Kaufmännisch
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Hausgeldeinzug und Zahlungsüberwachung
- Mahnwesen bei Rückständen
- Führung der Erhaltungsrücklage
- Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe
Rechtlich und organisatorisch
- Vorbereitung, Einladung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Protokoll und Beschlusssammlung
- Umsetzung gefasster Beschlüsse
- Betreuung des Verwaltungsbeirats
- Abschluss und Kündigung von Verträgen im Rahmen der Beschlüsse
Technisch
- Aufnahme und Bearbeitung von Schadensmeldungen
- Beauftragung und Koordination von Handwerkern
- Begehungen des Gemeinschaftseigentums
- Überwachung von Wartungs- und Prüfpflichten
- Versicherungsschäden melden und begleiten
Ablauf
Von der Anfrage zur Bestellung.
-
01
Anfrage
Objekt, Einheitenzahl, Baujahr und der Grund für den Wechsel.
-
02
Unterlagen und Sichtung
Teilungserklärung, letzte Abrechnung, Wirtschaftsplan, Beschlusssammlung, Rücklagenstand.
-
03
Angebot und Vertragsentwurf
Grundleistung, Sondervergütungen und Laufzeit schriftlich — als Beschlussvorlage geeignet.
-
04
Vorstellung in der Versammlung
Auf Wunsch stellen wir uns der Gemeinschaft persönlich vor und beantworten Fragen.
-
05
Bestellung und Übernahme
Nach dem Beschluss: Übergabe von Unterlagen und Konten, Aufnahme offener Vorgänge, Bestandsaufnahme am Objekt.
Nachgewiesener Erlaubnisstand: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 GewO, erteilt am 01.09.2026 durch die IHK Karlsruhe. Die vollständigen Pflichtangaben stehen im Impressum.
Verwalterwechsel steht an?
Schildern Sie uns die Gemeinschaft. Wir nennen die Unterlagen, die wir für ein belastbares Angebot benötigen.