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BATH Immobilienmanagement GmbH

02 — Mietverwaltung

Verwaltung von Mietobjekten.

Für Eigentümer, die ihr Objekt nicht selbst verwalten wollen: Mieter betreut, Zahlungen überwacht, Betriebskosten fristgerecht abgerechnet, Instandhaltung koordiniert — mit einer Abrechnung, die Sie nachvollziehen können.

Für wen

Wer hier richtig ist.

  • Private Bestandshalter mit einem oder mehreren Mehrfamilienhäusern.
  • Professionelle Eigentümer, die eine feste regionale Verwaltung vor Ort brauchen.
  • Erben und Eigentümergemeinschaften außerhalb des WEG-Rechts, die eine geordnete Bewirtschaftung suchen.
  • Eigentümer, die von Selbstverwaltung auf eine dokumentierte Verwaltung umstellen wollen.

Aufgaben

Typische Aufgaben.

Der genaue Umfang steht im Verwaltervertrag. Diese Punkte gehören üblicherweise zur Grundleistung.

Kaufmännisch

  • Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Rechnungsprüfung und Zahlungsverkehr
  • Jahresübersicht für die Steuererklärung des Eigentümers

Mietverhältnis

  • Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter
  • Wohnungsübergaben und -abnahmen mit Protokoll
  • Kautionsverwaltung nach gesetzlichen Vorgaben
  • Vorbereitung von Mietanpassungen zur Entscheidung des Eigentümers
  • Neuvermietung nach gesonderter Vereinbarung

Technisch

  • Aufnahme von Mängeln und Schäden
  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
  • Überwachung von Wartungsverträgen und Prüffristen
  • Objektbegehungen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden

Ablauf

Von der Anfrage zur Übernahme.

Unbeschrifteter Wohnungsgrundriss auf einem Holztisch, daneben Aktenordner, Stift und Brille
  1. 01

    Anfrage

    Objekt, Einheiten, Nutzungsart und der gewünschte Leistungsumfang.

  2. 02

    Unterlagen und Sichtung

    Mietverträge, Mietenliste, letzte Betriebskostenabrechnung, offene Instandhaltungsvorgänge.

  3. 03

    Angebot

    Verwaltungsvergütung, Sonderleistungen und Laufzeit schriftlich festgelegt.

  4. 04

    Vertrag und Vollmacht

    Verwaltervertrag und der Umfang der Vollmacht werden gemeinsam abgestimmt.

  5. 05

    Übernahme

    Mieterinformation, Kontenübergabe, Aufnahme laufender Vorgänge, Begehung des Objekts.

Nachgewiesener Erlaubnisstand: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 GewO, erteilt am 01.09.2026 durch die IHK Karlsruhe. Die vollständigen Pflichtangaben stehen im Impressum.

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