02 — Mietverwaltung
Verwaltung von Mietobjekten.
Für Eigentümer, die ihr Objekt nicht selbst verwalten wollen: Mieter betreut, Zahlungen überwacht, Betriebskosten fristgerecht abgerechnet, Instandhaltung koordiniert — mit einer Abrechnung, die Sie nachvollziehen können.
Für wen
Wer hier richtig ist.
- Private Bestandshalter mit einem oder mehreren Mehrfamilienhäusern.
- Professionelle Eigentümer, die eine feste regionale Verwaltung vor Ort brauchen.
- Erben und Eigentümergemeinschaften außerhalb des WEG-Rechts, die eine geordnete Bewirtschaftung suchen.
- Eigentümer, die von Selbstverwaltung auf eine dokumentierte Verwaltung umstellen wollen.
Aufgaben
Typische Aufgaben.
Der genaue Umfang steht im Verwaltervertrag. Diese Punkte gehören üblicherweise zur Grundleistung.
Kaufmännisch
- Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
- Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Anpassung von Vorauszahlungen
- Rechnungsprüfung und Zahlungsverkehr
- Jahresübersicht für die Steuererklärung des Eigentümers
Mietverhältnis
- Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter
- Wohnungsübergaben und -abnahmen mit Protokoll
- Kautionsverwaltung nach gesetzlichen Vorgaben
- Vorbereitung von Mietanpassungen zur Entscheidung des Eigentümers
- Neuvermietung nach gesonderter Vereinbarung
Technisch
- Aufnahme von Mängeln und Schäden
- Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
- Überwachung von Wartungsverträgen und Prüffristen
- Objektbegehungen
- Abwicklung von Versicherungsschäden
Ablauf
Von der Anfrage zur Übernahme.
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01
Anfrage
Objekt, Einheiten, Nutzungsart und der gewünschte Leistungsumfang.
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02
Unterlagen und Sichtung
Mietverträge, Mietenliste, letzte Betriebskostenabrechnung, offene Instandhaltungsvorgänge.
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03
Angebot
Verwaltungsvergütung, Sonderleistungen und Laufzeit schriftlich festgelegt.
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04
Vertrag und Vollmacht
Verwaltervertrag und der Umfang der Vollmacht werden gemeinsam abgestimmt.
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05
Übernahme
Mieterinformation, Kontenübergabe, Aufnahme laufender Vorgänge, Begehung des Objekts.
Nachgewiesener Erlaubnisstand: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 GewO, erteilt am 01.09.2026 durch die IHK Karlsruhe. Die vollständigen Pflichtangaben stehen im Impressum.
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